Erbschaftsstreitigkeiten ...
... sind oft belastend und langwierig.

Es ist ein schwerer Schlag für die Familie: Der Vater ist plötzlich verstorben. Vieles ist nun zu erledigen. Neben der Beerdigung und den Behördengängen müssen sich die Hinterbliebenen natürlich auch um die Aufteilung des Nachlasses kümmern.

Existiert ein Testament und sind die bedachten Erben sind mit dem letzten Willen des Verstorbenen einverstanden, ist eine Aufteilung in der Regel einfach und ohne großen Aufwand zu vollziehen. Aber was passiert, wenn es kein Testament gibt? - Dann sind Streitigkeiten oft vorprogrammiert.

Nach Auskunft der Anwaltskammern beschäftigen sich Anwaltskanzleien zwischenzeitlich zu mehr als 25% mit Nachlassstreitigkeiten, denn nur jeder dirtte Bundesbürger hat überhaupt ein Testament erstellt. Aber auch in Fällen in denen ein Testament exisitert, kann es vorkommen, das dieses von einer Partei angefochten wird. Oder aber, der Erblassern hat keinen letzten Wille hinterlassen, damit sich die Hinterbliebenen um die Vermögens- werte in Form von Immobilien und Mobilen kümmern können.

Warum auch immer es zu Erbschaftsstreitgkeiten kommen mag: Es gibt vielfach andere Möglichkeiten als den juristischen Weg zu bestreiten.

Das haben auch immer mehr Rechtschutzversicherer erkannt, und übernehmen auch die Kosten einer Mediation. Durch dieses Verfahren bietet sich den Parteien eine Möglichkeit kostengünstig, zügig und einvernehmlich zu einer Lösung zu kommen.
 

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